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Waffen und Munition
Der Vollzug des Waffengesetzes liegt bei der Sicherheitspolizei. Sie stellt Waffenerwerbscheine, Feuerwaffenpässe und Ausnahmebewilligungen aus. Ebenso sind alle Meldungen betreffend Kauf und Verkauf von meldepflichtigen Waffen, wie auch die Kopien von Waffenerwerbscheinen nach dem Verkauf, zu melden an die
Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, Sicherheitspolizei, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, Tel. +41 71 343 66 85, Mail an Sicherheitspolizei
Voraussetzungen für den Waffenerwerb
In der Schweiz dürfen Personen ab 18 Jahren Waffen erwerben, wenn sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftrage Person vertreten sind. Sie dürfen nicht Anlass zur Annahme geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Waffe gefährden und sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.
Definition Waffensammler im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Als Sammlerin und Sammler im Sinne des Bundesrechts gilt, wer:
- a) seit mindestens fünf Jahren Feuerwaffen besitzt,
- b) im Besitz von mindestens zehn Feuerwaffen ist und
- c) sich für historische, kulturelle, wissenschaftliche, technische, bildungsbezogene oder das Kulturerbe betreffende Zwecke mit der Sammlung und Bewahrung von Feuerwaffen befasst.
Art. 2b der kantonalen Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Freiwillige Waffenabgabe
Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition können gebührenfrei bei jedem Polizeiposten an Ihrem Wohnort oder beim kantonalen Waffenbüro abgegeben werden.
Waffenerwerb - Gesuche um Erteilung kantonaler Bewilligungen
- Gesuch um Erteilung einer kantonalen Erwerbsbewilligung für Feuerwaffen
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb von Waffenzubehör
- Gesuch zum Kauf/Umbau/Herstellung von wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für verbotene Feuerwaffen
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für verbotene Gegenstände
Schiessen - Gesuche um Erteilung kantonaler Bewilligungen
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Schiessen mit Seriefeuerwaffen
- Gesuch um Erteilung zum Schiessen an historischem Anlass
Weitere Formulare
Zusätzliche Informationen
Kantonspolizei
Schützenstrasse 1