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Private Sicherheitsfirmen
Firmen, welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden polizeiähnliche Tätigkeiten ausüben, benötigen eine Firmenbewilligung. Diese Bewilligung ist auch notwendig, wenn in einem anderen Kanton bereits eine Bewilligung vorhanden ist. Die Bewilligung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Alle Angestellten einer Sicherheitsfirma, welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden tätig sind, müssen vorgängig ebenfalls eine Bewilligung einholen. Das Gesuch hat der Firmeninhaber für seine Angestellten zu stellen.
Dokumente
- Liste der Sicherheitsfirmen mit kantonaler Bewilligung (pdf)
- Bundesgesetz über den Binnenmarkt (pdf)
- Verordnung über die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten (pdf)
- Gesuch Angestellte (dotx)
- Gesuch Firmabewilligung (dotx)
- Gebührentarif für die privaten polizeiähnlichen Tätigkeiten (pdf)
- Meldeformular Schnuppern bei Sicherheitsfirma (pdf)
Zusätzliche Informationen
Kantonspolizei
Zeughaus
Schützenstrasse 1
Schützenstrasse 1
9100
Herisau
T: +41 71 343 66 66
F: +41 71 353 64 21