Inhalt

Feuerwerk

Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) werden gemäss Sprengstoffgesetzgebung des Bundes in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Feuerwerkskörper der Kategorie F1 darf nicht an Personen unter 12 Jahren abgegeben werden.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 darf nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F3 darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F4 darf nicht in den Detailhandel (offener Verkauf) gebracht werden.
  • Indoorfeuerwerk gehört zu den pyrotechnischen Gegenständen zu gewerblichen Zwecken.

****

Am Boden knallende Feuerwerkskörper dürfen nur mit besonderer Verwendungsbewilligung in Verkehr gebracht werden.

****

Abfeuern von Feuerwerk der Kat. F1 - F3

Das Abfeuern von Feuerwerk ist bis 22.00 Uhr gestattet. Ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Wenn ein Feuerwerk später als 22.00 Uhr abgefeuert wird, braucht eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Gemeinde; die Polizei erteilt keine solche Bewilligung. Wer ein Feuerwerk ab 22.00 Uhr ohne Bewilligung abfeuert, muss mit einer Busse rechnen.

Abfeuern von Feuerwerk der Kategorie F4

Für den Abbrand (Abfeuern) der Kategorie F4 braucht es eine Ausbildung mit Ausweis FWA oder FWB. Bei diesem Ausweis handelt es sich um einen eidgenössischen Fachausweis, welcher nach erfolgreich absolviertem Kurs ausgestellt wird. Für den Kauf braucht es einen von der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, Sicherheitspolizei, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau ausgestellten Erwerbsschein.
Es ist empfehlenswert die Gemeindeverwaltung über den Abbrandplatz und die Abbrandzeit zu informieren.

Feuerwerksverkaufsbewilligung

Lagerung und Verkauf von Feuerwerk bedürfen einer Bewilligung der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, Sicherheitspolizei. Die Firma muss im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragen sein. Wenn kein Hinderungsgrund vorliegt, wird die Bewilligung ausgestellt.

Die Gesuche sind einzureichen an:

Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, Sicherheitspolizei, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, Telefon: +41 71 343 66 85, Mail an Sicherheitspolizei


Zusätzliche Informationen

Kantonspolizei

Zeughaus
Schützenstrasse 1
9100 Herisau
T: +41 71 343 66 66
F: +41 71 353 64 21