Sprengmittel Rechtliche Grundlagen Mit Art. 55 der Sprengstoffverordnung (SprstV) vom 27. November 2000 wird für die Zulassung zu Kursen und Prüfungen folgendes verlangt: Zu den Kursen und Prüfungen w
Spezialeinheiten Feuerwerk Sprengmittel Waffen und Munition Private Sicherheitsfirmen
Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) werden gemäss Sprengstoffgesetzgebung des Bundes in folgende Kategorien eingeteilt: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 darf nicht an Persone
Interventionseinheit Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden verfügt über die Interventionseinheit "Säntis", welche bei besonders gefährlichen Einsätzen zum Zug kommt. Sie ist technisch und taktisch
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Das geltende Vormundschaftsrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 1912 praktisch unverändert geblieben. Die B
«Handlungsfähigkeitszeugnis» Im Verkehr mit Banken, Ämtern, für Bewerbungen oder Ausbildungen wird manchmal ein Nachweis gefordert, dass jemand handlungsfähig ist. Die rechtliche Handlungsfähigkeit ka
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten (SR 832.312.12)
Formular Inbetriebnahme eines Druckgerätes (pdf)
Die gewerbsmässige Vergabe und Vermittlung von Konsumkrediten ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und untersteht dem eidgenössischen Konsumkreditgesetz. Zuständig für die Erteilung der Bewilligun
Herzlichen Dank für Ihre Anmeldung! Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen am Anlass.