Inhalt
Bäuerliches Bodenrecht
Zweck des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
- das bäuerliche Grundeigentum fördern.
- den Familienbetrieben als Grundlage eines gesunden und leistungsfähigen Bauernstandes fördern und dessen Struktur verbessern.
- die Stellung des Selbstbewirtschafters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stärken.
- übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden bekämpfen.
Bewirtschaftungskonzept
Zusätzliche Informationen
Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht
Inge Schmid
Obstmarkt 3
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 68