Inhalt
Direktzahlungen
Datenerfassung im AgriPortal (Betriebsstrukturdaten)
Die Strukturdatenerhebung findet dieses Jahr vom 8. bis 20. Februar statt. Folgende Personen und Betriebe müssen ihre Daten melden:
- Alle Betriebe mit Direktzahlungen
- Privatpersonen und Betriebe ohne Direktzahlungen müssen ihre Flächen, ab 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen
- Privatpersonen und Betriebe ohne Direktzahlungen müssen ihre Tierbestände, ab dem ersten Tier aus den Kategorien Klauentiere, Huftiere und Geflügel bzw. ab dem ersten Bienenvolk
Die Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen ab. Unterschieden wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen.
Betriebsstrukturdatenerhebung
Was ist zu beachten
Formulare
Anleitungen
Kontrollen
- Biokontrollen (bio.inspecta oder BIO Test AGRO AG)
- ÖLN- und Labelkontrollen (LIA)
Internetportale
Zusätzliche Informationen
Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht
Gabriel Grünenfelder
Obstmarkt 3
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 58