Inhalt

Biodiversitätsförderbeiträge

Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen haben folgende Möglichkeiten landwirtschaftliche Kulturen im ökologischen Sinne mit Entschädigungen zu bewirtschaften:

Ökobeiträge gemäss. Art. 40ff der Direktzahlungsverordnung

Gesetzliche Grundlagen für Entschädigungen nach:

Ökologischer Ausgleich: Art. 55ff der Direktzahlungsverordnung

Anmeldung

Die Anmeldung betreffend Biodiversitätsförderflächen erfolgt anlässlich der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung.

Internetportale

Zusätzliche Informationen

Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht

Gabriel Grünenfelder
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 58