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Sömmerungsbeiträge

Die Alpen (Sömmerungsgebiete) sind ein bedeutender Teil unserer Kulturlandschaft. Die Sömmerungsbeiträge tragen zu ihrer nachhaltigen und flächendeckenden Bewirtschaftung bei.

Sömmerungsbeiträge werden unter der Bedingung gewährt, dass die Betriebe vorschriftsgemäss und umweltschonend bewirtschaftet werden. Beitragsberechtigt sind Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die Tiere auf einem Sömmerungs- Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb sömmern (Begriffe s. LBV, Art. 2, 6 – 9).

Sömmerungsbeiträge werden nach Normalstoss (NST) bzw. GVE ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen. Eine Prognose Bestossung für die Sömmerung kann unter Agate im GVE-Rechner für die Tierkategorien Rindvieh und Equiden jederzeit für den Alpbetrieb berechnet werden.

Kontrollen

Kontrollen der Alpbetriebe (LIA)

Internetportale

Zusätzliche Informationen

Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht

Gabriel Grünenfelder
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 58