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Sömmerungsbeiträge
Die Alpen (Sömmerungsgebiete) sind ein bedeutender Teil unserer Kulturlandschaft. Die Sömmerungsbeiträge tragen zu ihrer nachhaltigen und flächendeckenden Bewirtschaftung bei.
Sömmerungsbeiträge werden unter der Bedingung gewährt, dass die Betriebe vorschriftsgemäss und umweltschonend bewirtschaftet werden. Beitragsberechtigt sind Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die Tiere auf einem Sömmerungs- Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb sömmern (Begriffe s. LBV, Art. 2, 6 – 9).
Sömmerungsbeiträge werden nach Normalstoss (NST) bzw. GVE ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.
Formulare
Kontrollen
Kontrollen der Alpbetriebe (LIA)
Internetportale
Zusätzliche Informationen
Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht
Gabriel Grünenfelder
Obstmarkt 3
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 58