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Verkaufsverbot für Kirschlorbeer und Co.

Seit dem 1. September 2024 sind die Abgabe, das Verschenken und das Einführen von Kirschlorbeer, Sommerflieder und 29 weiteren invasiven Neophyten verboten.

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die vom Menschen absichtlich oder unabsichtlich eingeschleppt wurden. Sie können sich in der Natur ungehindert verbreiten, dabei unsere Ökosysteme gefährden und die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen. Teilweise richten sie auch Schäden in der Land- und Forstwirtschaft an. Der Bund hat daher die Freisetzungsverordnung revidiert, die problematischsten Arten aufgelistet und den Umgang mit diesen eingeschränkt oder gänzlich verboten.

Die neuen Regelungen des Bundes, die den Verkauf und die Abgabe einiger dieser Arten verbieten, betreffen auch beliebte Pflanzen, die in hiesigen Gärten und Pärken weit verbreitet sind. Prominente Vertreter sind der Kirschlorbeer, der Schmetterlingsstrauch (Sommerflieder), die Hanfpalme, das Japanische Geissblatt, die Jungfernrebe sowie das einjährige Berufkraut. Die Pflanzen verbreiten sich ohne unser Zutun vom heimischen Garten aus in die Natur. So werden beispielsweise die Samen der Pflanzen von Vögeln gefressen und verschleppt. Verantwortungsbewusste Gartenbesitzende ersetzen die erwähnten Neophyten deshalb durch einheimische Pflanzen und entsorgen die Problempflanzen fachgerecht (z.B. mit dem Kehricht). Das kantonale Amt für Umwelt und die Fachstelle Pflanzenschutz im Amt für Landwirtschaft stehen dabei gerne beratend zur Seite.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden bereits seit über 15 Jahren ausgewilderte invasive Neophyten mit grossem Aufwand bekämpft. Das Abgabeverbot wird sich positiv auf den Schutz der einheimischen Biodiversität auswirken und wird den zukünftigen Bekämpfungsaufwand verringern. Dass solche Pflanzen bis anhin verkauft und in Gärten angepflanzt werden durften, hat die Bekämpfung erschwert. Eine gesetzliche Bekämpfungspflicht für bereits gepflanzte Exoten im Garten gibt es vorerst nicht.

Zusätzliche Informationen

Amt für Landwirtschaft

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11