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Inhalte Richtplananpassung
Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen
Das 2017 revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Als geeignet eingestuft werden in Appenzell Ausserrhoden die Gebiete Waldegg (Speicher/Teufen), Honegg (Trogen/Wald), Gstalden (Heiden/Wald), Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais/Trogen) und Sonder (Walzenhausen/Wolfhalden).
Vorlagenschwerpunkte
Die Vorlage hat zwei Schwerpunkte: Erstens sollen sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Damit wird der rechtliche Auftrag von Art. 10 des Energiegesetzes (EnG; 730.0) umgesetzt. Zweitens werden im kantonalen Richtplan Richtwerte für die Planungspflicht von standortgebunden freistehenden Solaranlagen festgelegt. Diese Festlegung wird vom Bundesrecht verlangt.