Inhalt

Kleinwindkraftanlagen

Windkraftanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 30 Metern gelten als Kleinwindkraftanlagen. Für Anlagen innerhalb Bauzonen sind die Gemeinden, für Anlagen ausserhalb Bauzonen ist das kantonale Amt für Raum und Wald zuständig.

Effizienz

Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Kleinwindkraftanlagen für einen wirtschaftlichen Betrieb auf höhere Windgeschwindigkeiten als Grosswindkraftanlagen angewiesen. Auf 20 m über Grund, der üblichen Nabenhöhe einer Kleinwindkraftanlage, herrschen nur selten die erforderlichen mittleren Windgeschwindigkeiten von mind. 4.5 m/s.

Wirtschaftlichkeit

Bei Kleinwindkraftanlagen sind die Stromgestehungskosten um den Faktor drei bis zehn grösser als bei Grosswindkraftanlagen.

Ökobilanz

Das Verhältnis der CO2-Emissionen für die Herstellung, Montage, Nutzung und Entsorgung zur CO2-Einsparung im Betrieb ist bei Grosswindkraftanlagen um ein Mehrfaches besser als bei kleinen Anlagen.
Nach Methode der ökologischen Knappheit beträgt die Gesamtumweltbelastung von Windenergie aus Grosswindkraftanlagen zwischen 21 und 70 Umweltbelastungspunkten pro Kilowattstunde (UBP/kWh). Kleinwindkraftanlagen schneiden hier mit rund 160 UBP/kWh deutlich schlechter ab.

Mehr dazu auf: Ökobilanzierung von Schweizer Windenergie (zhaw.ch)

Einfluss auf die Landschaft

Auch wenn eine Kleinwindkraftanlage verglichen mit einer Grosswindkraftanlage weniger auffällt, so braucht es mehr als 140 kleine Windkraftanlagen, um die gleiche Menge Strom einer Grosswindkraftanlage zu produzieren (vgl. 35'000 kWh/a bei WEA Chürstein gegenüber 4'500'000 kWh/a bei WEA Haldenstein). Entsprechend sind Grosswindkraftanlagen mit Berücksichtigung des Ertrags viel landschaftsverträglicher.

Im Unterschied zu Photovoltaikanlagen, fallen die Betriebs- und Unterhaltsaufwände bei Windkraftanlagen – infolge der grossen mechanischen Beanspruchung – sehr stark zu Buche, was bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung von Kleinwindkraftanlagen sehr oft in Vergessenheit gerät. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist bei Kleinwindkaftanlagen nicht erforderlich, trotzdem sind ähnliche Punkte zu berücksichtigen. In Abhängigkeit der Grösse und des Standorts sind Auswirkungen bezüglich Schatten, Lichtreflexionen und Geräuschen (Lärmemissionen) zu berücksichtigen, zum eigenen Wohl und zum Schutz der Nachbarn. Nebst den Vorgaben des Ortsbild- und Landschaftschutzes sind auch Nistplätze, Aufenthaltsorte von Vögeln und Flugrouten-/Flugzeiten von Feldermäusen fallweise zu berücksichtigen.

Im Vergleich zu Grosswindkraftanlagen sind Kleinwindkraftanlagen fast in allen Belangen im Hintertreffen. Mikrowindanlagen bis 5 Kilowatt an/auf Gebäuden weisen grundsätzlich eine noch schlechtere Bilanz auf. Bei kleinen Windkraftanlagen ist nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch das Verhältnis von Umweltauswirkungen zum Ertrag in der Regel wesentlich schlechter als bei grösseren Anlagen. Im Normalfall sind Energieeffizienzmassnahmen oder Photovoltaikanlagen ökologischer und wirtschaftlicher als Kleinwindkraftanlagen. Ausserhalb der Bauzone steht deshalb der Bau von kleinen Windkraftanlagen nicht im Vordergrund. Als Planungsgrundsatz gilt, dass Kleinwindkraftanlagen ausserhalb der Bauzonen nur in Ausnahmefällen (Test- und Forschungszwecke oder Eigenversorgung in abgelegenen Gebieten ohne Stromversorgung) bewilligt werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Amt für Raum und Wald

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71