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Preisbekanntgabe und unlauterer Wettbewerb

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der eidgenössischen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen legt fest, auf welche Art und Weise Waren und Dienstleistungen, die Konsumenten angeboten werden, beschriftet sein müssen. Dies gilt auch für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen.

Ziel ist es, für Konsumenten eine Preisklarheit zu schaffen, die Vergleichbarkeit der Preise zu ermöglichen und irreführende Preisangaben zu verhindern.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Oberaufsicht über die Überwachung der korrekten Anwendung der Preisbekanntgabevorschriften. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit unterstützt die Aufgaben, die sich in Appenzell Ausserrhoden daraus ergeben.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59