Durch die einschneidenden Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind zahlreiche Branchen stark in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Besonders betroffen sind die Gastronomie und der Detailhandel. Betriebe in diesen Branchen mussten ihre Tätigkeit teilweise bereits Mitte Dezember des vergangenen Jahres aufgrund der gesetzlichen Regelung schliessen. Mit der behördlichen Schliessung und den weiteren Bundesmassnahmen entgehen den Betrieben Erträge, welche notwendig sind, um die Fixkosten zu begleichen. Da die Personalkosten durch die Entscheide des Bundes entweder über die Kurzarbeitsentschädigung oder die Erwerbsersatzordnung abgedeckt werden, sind es in erster Linie die ungedeckten Fixkosten, welche die Liquidität der Unternehmung belasten. Der Fortbestand von Unternehmen ist gefährdet und Arbeits- und Ausbildungsplätze sind in Gefahr. Deshalb kann hier mit dem Härtefallprogramm geholfen werden.
Mit dem Programm ist es betroffenen Unternehmen möglich, ein Gesuch um einen nichtrückzahlbaren Betrag oder einen gebürgten Bankkredit anzufragen. Seit dem 25. Januar stehen auf der Homepage des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (www.ar.ch/awa) die notwendigen Gesuchsformulare und Hilfstools, zum Beispiel zur Berechnung der ungedeckten Fixkosten, zur Verfügung. Die Gesuche werden von Vertretern des Kantons, aber auch externen Finanz- und Bankfachleuten beurteilt. Trotz der hohen Anzahl an Gesuchen, welche in den ersten Tagen eingegangen sind (ca. 20 Stück), sollen erste Auszahlungen bereits Anfang Februar geleistet werden.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit rechnet in den nächsten Wochen mit über 200 Anträgen. Üblicherweise erfolgt die Prüfung innert Wochenfrist. Die Dauer der Beurteilung ist aber wesentlich davon abhängig, ob die Gesuche vollständig, korrekt und mit den notwendigen Beilagen eingereicht werden.
Im Weiteren weist das Amt für Wirtschaft und Arbeit erneut darauf hin, dass seit März 2020 der Corona-Nothilfefonds besteht. Dieser richtet als Sofort- und Nothilfe À-fonds-perdu-Beiträge von privaten Stiftungen aus. Damit kann kleinen und mittleren Firmen rasch geholfen werden, wenn diese nicht in der Lage sind, einen zusätzlichen Kredit aufzunehmen oder die Bedingungen zu den Härtefallmassnahmen nicht erfüllen.