Gemäss Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2020 benötigen Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist neben dem Vorliegen eines abgenommenen Schutzkonzepts, dass die epidemiologische Lage dies zulässt; die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Liftanlagen sind aus dieser Sicht erfüllt. Alle Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten im Kanton haben ein Schutzkonzept eingereicht. Die Konzepte wurden geprüft und genehmigt. Die Einhaltung der Schutzkonzepte während des Betriebs wird überprüft werden.
Dem Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ist es auch ein Anliegen, besonders den Kindern und Jugendlichen wieder die Möglichkeit zu geben, sich in der schulfreien Zeit an der frischen Luft bewegen zu können. Die epidemiologische Lage als eine der Voraussetzungen für die Betriebsbewilligungen der Skilifte wird weiterhin eng verfolgt.