Durch die vom Bund eingeleiteten Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie erleiden zahlreiche Betriebe existenzielle Ertragseinbussen. Die Gastronomie, aber auch zahlreiche andere KMU-Betriebe leiden unter den wirtschaftlichen Einschränkungen und müssen Umsatzrückgänge verzeichnen. Regierungsrat Dölf Biasotto, Vorsteher des Departementes für Bau und Volkswirtschaft, lud deshalb unter Beisein von Daniel Lehmann, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, den Präsident und den Geschäftsführer des Gewerbeverbands Appenzell Ausserrhoden sowie Vertreter aus dem kantonalem Gewerbeverband AR und von Gastro Appenzellerland zu einem runden Tisch ein.
Bezugnehmend auf ein Schreiben von Gewerbe AR, Industrie AG, Gastro Appenzellerland und Appenzellerland Tourismus zeigten sowohl Regierungsrat Dölf Biasotto als auch Daniel Lehmann grosses Verständnis für die Sorgen und Nöte der stark betroffenen Branchen. Dem Bau und Volkswirtschaftsdirektor ist es wichtig, dass auf die kantonalen Eigenheiten und Bedürfnisse aus den betroffenen Branchen eingegangen werden kann. Dennoch braucht es zwingend eine kantonale Regelung, die bei einer länger anhaltenden Wirtschaftskrise, alle Branchen in gleichem Mass berücksichtigt. Der Austausch erfolgte in einem sehr offenen Gespräch und gab Anregungen für die Ausarbeitung von bedürfnisorientierten Massnahmen.
Für Appenzell Ausserrhoden gelten die Rahmenbedingungen des Bundes. So ist keine Einschränkung bei der Branchen oder der Anzahl der Mitarbeitenden vorgesehen. Der Umsatz von mindestens 50‘000 Franken pro Jahr bildet die Untergrenze. Für den Bau und Volkwirtschaftsdirektor ist es ein Anliegen, dass bei den Kriterien auch die volkswirtschaftliche Bedeutung, wie regionale Lieferketten oder das Anbieten von Arbeitsplätzen für Lernende, eine wichtige Rolle spielen.
Regierungsrat Dölf Biasotto wies den Gewerbeverband und den Industrieverein AR nochmals darauf hin, dass Appenzell Ausserrhoden dank der sehr guten Zusammenarbeit mit den Ausserrhoder Stiftungen seit Beginn der Pandemie über einen Corona-Nothilfefonds verfügt. Mit diesem Instrument können Kleinstunternehmen und Privatpersonen mit einem einmaligen A-fonds-perdu-Betrag finanziell unterstützt werden. Bis heute konnte dank diesem Fonds zahlreichen Betroffenen effizient und nachhaltig geholfen werden. Zudem weist das Amt für Wirtschaft und Arbeit die Unternehmungen auf die Hilfestellungen der Kurzarbeitsentschädigung und Erwerbsersatzordnung hin.
Das Departement Bau und Volkswirtschaft erarbeitet aktuell die notwendigen Grundlagen für die Verordnung zur Umsetzung der Härtefallmassnahmen. Dabei laufen die Bestrebungen, dass eine Umsetzung schnellstmöglich erfolgen kann. Der Zeitplan sieht vor, dass Gesuche gegen Ende Januar des kommenden Jahres über die Homepage des Amtes für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ar.ch/awa