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Erneuerung der Tourismusförderung in Appenzell Ausserrhoden

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden legt dem Kantonsrat den neuen Grundauftrag für die Jahre 2022-2025 zur Vermarktung der Tourismusdestination an die Appenzellerland Tourismus AG zur Genehmigung vor. Der Kanton fördert damit Basisleistungen der kantonalen Tourismusförderung mit jährlich 390'000 Franken.

Wie bereits in den Vorjahren fördert der Kanton basierend auf dem Tourismusgesetz die Vermarktung der Tourismusdestination Appenzell Ausserrhoden. Zu diesem Zweck vergibt der Kanton einen Leistungsauftrag (Grundauftrag) an die Appenzellerland Tourismus AG. Damit gibt der Kanton zugunsten der Tourismusdestination Leistungen ab, die sonst von keinem privaten oder öffentlichen Unternehmen erbracht werden. Der Kanton finanziert diese Leistung vollumfänglich, da damit gemeinsame Aufgaben einer ganzen Branche übernommen werden.

Vergabe Grundauftrag an ATAG
Der Regierungsrat hat unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat den Leistungsauftrag für die Jahre 2022-2025 in der Höhe von 1‘560‘000 Franken an die Appenzellerland Tourismus AG (ATAG) vergeben. Der Grundauftrag stellt das "touristische Grundrauschen" und die allgemeine Vermarktungsfähigkeit der Tourismusdestination Appenzellerland sicher. Gleichzeitig bildet dieser die Grundlage für die Angebotsgestaltung und Vermarktung der strategischen und touristisch bedeutsamen Geschäftsfelder Wandern, Velo, Brauchtum, Kultur und Seminar & Gruppen.

Weiterentwicklung des Grundauftrags
Im Vergleich zum Leistungsauftrag 2018-2021 erfolgt mit dem neuen Leistungsauftrag 2022-2025 eine bereits eingeleitete Weiterentwicklung der ATAG von einer Destinationsmarketing- zu einer Destinationsmanagementorganisation. Der bisherige Leistungsbereich "Basismarketing" entfällt ersatzlos. Dafür erhält der Leistungsbereich "Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen" deutlich mehr Gewicht.

Insbesondere die Grundaktivitäten Produkt- und Angebotsentwicklung sowie Gästebetreuung werden deutlich stärker gefördert. Damit wird das Ziel verfolgt, einerseits die Kompetenz und Qualität der Leistungserbringer zu fördern und andererseits das touristische Bewusstsein im ganzen Kanton zu steigern.

Der Kantonsrat wird das Geschäft an einer seiner nächsten Sitzungen behandeln. Die Unterlagen können auf den Seiten des Kantonsrates unter https://bit.ly/3ayoDP4 eingesehen werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
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F: +41 71 353 62 59