Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat eine Verordnung erlassen, die die rückwirkende Reduktion der Tourismusabgabe für Hotel-, Parahotellerie- und Restaurationsbetriebe sowie für Anbieterinnen und Anbieter von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten regelt. Um die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im Kanton zu entlasten, hat der Regierungsrat bereits im März beschlossen, die Rechnungen für die Tourismusabgaben 2019 zu sistieren und auf das 2. Halbjahr zu verschieben. Die nun beschlossene sofortige Reduktion um die Hälfte der Abgabe soll helfen, finanzielle Einbussen der unter den Folgen von COVID-19 leidenden Betriebe teilweise aufzufangen.
Die Massnahmen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind für die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe unterschiedlich hilfreich. Die Vorgaben der Kurzarbeit tragen zur Senkung der Lohnkosten bei, allerdings fallen weitere Fixkosten an, wie zum Beispiel Miete oder Versicherungen. Durch die Reduktion der Tourismusabgaben 2019 entfallen auf Kantonsseite Einnahmen von rund 140‘000 Franken. Nicht reduziert wird die Tourismusabgabe 2019 für öffentliche Transportunternehmen und die Eigentümer und Nutzer von Ferienhäuser und -wohnungen zum Eigengebrauch.