Die Bundesversammlung hat am 17. Dezember 2021 die gesetzliche Grundlage für die kantonalen Härtefallprogramme bis Ende 2022 verlängert. Damit sollen von behördlichen Covid-Massnahmen betroffene Unternehmen auch im Jahr 2022 unterstützt werden können. Eine entsprechende Härtefallverordnung 2022 ist in Bearbeitung und soll voraussichtlich im Februar 2022 rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten (siehe auch Medienmitteilung vom 18. Januar 2022). Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird sich ebenfalls an diesem Programm beteiligen.
Da das letzte Unterstützungspaket im Juni 2021 ausgelaufen ist und das neue Härtefallprogramm 2022 auf den 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten soll, besteht eine Lücke für die zweite Jahreshälfte 2021. Mit dem Aufkommen der vierten Welle mussten aber wieder behördliche Massnahmen eingeleitet werden, die gerade im vierten Quartal 2021 bei zahlreichen Unternehmen zu existentiellen Umsatzeinbrüchen führten. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat entschieden, das bisherige Härtefallprogramm 2020/21 bis Ende Dezember 2021 zu verlängern. Damit soll Unternehmen geholfen werden, denen in der 2. Jahreshälfte 2021 durch den Umsatzrückgang ungedeckte Fixkosten entstanden sind.
Berechtigt sind Unternehmen, welche einen Jahresumsatz von mehr als 50'000 Franken in den Jahren 2018 und 2019 erwirtschaftet haben. Als Härtefall gelten sie, wenn Ihr Umsatz während einer Periode von 12 Monaten in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber dem durchschnittlichen Jahresumsatz 2018 und 2019 um mehr als 40 Prozent eingebrochen ist oder aber seit dem 1. November 2020 für mehr als 40 Tage behördlich geschlossen wurden. Entschädigt werden ungedeckte und liquiditätswirksame Fixkosten. Es findet keine Entschädigung von Umsatzrückgängen statt. Die Beurteilung der Gesuche erfolgt durch ein Expertengremium, das die Betriebe einzeln betrachtet. Unternehmen, die bereits eine Vergütung der ungedeckten Fixkosten bis Ende Juni 2021 erhalten haben, steht es frei, eine Wiedererwägung für die Verlängerungsperiode bis Dezember 2021 einzureichen.
Die Gesuche für eine Entschädigung von ungedeckten Fixkosten in der zweiten Jahreshälfte 2021 können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit bis Ende März 2022 eingereicht werden. Die für die Gesuche notwendigen Unterlagen sind ab sofort auf der Homepage unter www.ar.ch/awa aufgeschaltet.
Die Regierung anerkennt mit der Verlängerung des Härtefallprogramms die schwierige wirtschaftliche Lage in bestimmten Branchen aufgrund der Covid-19-Massnahmen. Gleichzeitig hält der Kanton Appenzell Ausserrhoden an der Strategie des Bundes zur Normalisierung und Erholung der Wirtschaft fest und erwartet von den Unternehmen mittelfristig eine Anpassung auf die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.