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Schutzobjekte

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz legt fest, dass Kanton und Gemeinden schützenswerte Bauten und Ortsbilder bezeichnen.


Zuständigkeiten des Kantons

  • Bauten in nationalen Ortsbildschutzzonen
  • Bauten in geschützten Weilern
  • Bauten ausserhalb der Bauzone (kantonale Kulturobjekte)

Diese Bauten sind im kantonalen Schutzzonenplan eingetragen. Die Schutzzonenpläne können im Internet unter www.geoportal.ch eingesehen werden.
 


Zuständigkeiten der Gemeinden

  • Bauten in kommunalen Ortsbildschutzzonen
  • Bauten in der Bauzone (kommunale Kulturobjekte)

Diese Bauten sind im Zonenplan der Gemeinden eingetragen. Teilweise sind diese im Internet unter www.geoportal.ch abrufbar.
 


Bei Fragen und Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte die Kantonale Denkmalpflege oder die betreffende Gemeinde.

Zusätzliche Informationen

Kantonale Denkmalpflege

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 45
Bürozeiten
telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr