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Beitragsverfahren

Die Kantonale Denkmalpflege bietet Eigentümerinnen und Eigentümern kantonaler Schutzobjekte eine kostenlose Beratung an und begleitet sie in allen Phasen des Planungs- und Bauprozesses: vom Erstgespräch bis zur Auszahlung von Beiträgen. Je früher die Denkmalpflege in den Planungsprozess einbezogen wird, umso besser können Fehlplanungen und Leerläufe vermieden werden.

Voraussetzung: Schutzobjekt ja/nein


Voraussetzung für eine Beitragsberechtigung ist, dass Ihr Gebäude geschützt ist oder in einer Ortsbildschutzzone steht. Die Schutzzonenpläne können im Internet unter www.geoportal.ch eingesehen werden.

Schritt 1: Kontaktaufnahme


Bei einer ersten telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme mit der Kantonalen Denkmalpflege werden Sie über die Möglichkeiten von Bauberatung und Beitragsgesuch informiert.

Kontakt: Kantonale Denkmalpflege, +41 71 353 67 45, denkmalpflege@clutterar.ch.

Schritt 2: Kostenloses Beratungsgespräch


Die Mitarbeitenden der Kantonalen Denkmalpflege beraten Sie telefonisch, vor Ort oder in ihrem Büro mit Skizzen und/oder Fotos. Erste Ideen, Entwurfsskizzen oder Beispiele von ähnlichen Umbauten genügen für eine erste Besprechung.

Schritt 3: Beitragsgesuch, Beitragshöhe


Vor Beginn der Bauarbeiten wird das Beitragsgesuch mit Offerten von Handwerkern und einer Fotodokumentation bei der Kantonalen Denkmalpflege eingereicht. Diese überprüft das Gesuch auf die Beitragsberechtigung und bestimmt die Höhe der zu erwartenden Beiträge von Kanton und Gemeinde auf Grund der Beitragsverordnung. Die Gesuchstellenden werden über die Beschlüsse und Beitragshöhe schriftlich informiert.

Schritt 4: Auszahlungsgesuch


Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das Auszahlungsgesuch mit den Handwerkerrechnungen und einer Fotodokumentation nach Bauvollendung bei der Kantonalen Denkmalpflege eingereicht. Diese überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und stellt den Antrag zur Auszahlung der Beiträge durch Kanton und Gemeinde. Die Auszahlung der Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge kann sich je nach Budgetplanung verzögern.

Auszahlungsgesuch herunterladen
Muster für Fotodokumentation nach Bauvollendung herunterladen

Zusätzliche Informationen

Kantonale Denkmalpflege

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 45
Bürozeiten
telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr