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Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS)
Seit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs (NFA) am 01.01.2008 leisten der Bund, der Kanton und die Gemeinden von Appenzell Ausserrhoden keine Beiträge mehr für Wohnungserneuerungen auf Grund des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS).
Die rechtmässige Verwendung der zugesprochenen Mittel wird weiterhin kontrolliert. Diese Subventionen sind durch Anmerkung im Grundbuch abgesichert. Bei einer Zweckentfremdung oder einer Veräusserung mit Gewinn, bestehen für die von der öffentlichen Hand bezogenen Leistungen (Subventionen) weiterhin während 20 Jahren eine Rückerstattungspflicht, wobei der damals ausgerichtete Nettobetrag ohne Zinsen erhoben wird. In Abhängigkeit von der bestimmungsgemässen Verwendungsdauer ist zudem ein Abzug von der Rückforderung möglich.
Für Fragen und rechtliche Grundlagen wenden Sie sich bitte ans Bundesamt für Wohnungswesen (BWO, WS).