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Gesetze/Weisungen/Merkblätter

Staatssteuerkommission (bis 2019)

Steuervorbescheide

Mit der Mitteilung vom 29. April 2019 präzisierte die ESTV den Verhaltenskodex aus dem Jahre 2003 zwischen Steuerbehörden, Steuerzahlern und Steuerberatern.

Gedenken Sie einen Steuervorbescheid einzureichen, bitten wir um vorgängige Konsultation dieser Mitteilung, welche sinngemäss auch für Anfragen an die KSTV AR gelten:

Formelles Verfahren für Steuervorbescheide 29. April 2019

Spesenreglemente

Sollten Sie beabsichtigen, bei der Kantonalen Steuerverwaltung ein Spesenreglement zur Genehmigung einzureichen, bitten wir Sie, die Anforderungen im nachstehenden Dokument zu berücksichtigen:

Genehmigung von Spesenreglementen

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98

Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

Schalter-Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr

Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten.
Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.