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Jugendschutzmaterialien
Jugendliche reagieren stärker auf Alkohol als Erwachsene und verunfallen besonders häufig, wenn Alkohol im Spiel ist. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar: Kein Alkohol an unter 16-jährige und keine Spirituosen, Aperitifs, Alcopops sowie Tabak- und Nikotinprodukte an unter 18-jährige.
Für die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Thema Verkauf von Alkohol an Jugendliche steht Ihnen unter www.age-check.ch eine Online-Schulung zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Gesundheitsförderung
Oberdorf 4
9055
Bühler
T: +41 71 353 68 70