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Unbedenklichkeitserklärung

Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing)

Eine Unbedenklichkeitserklärung bescheinigt ein gesundheitspolizeilich unauffälliges Verhalten oder zeigt anderenfalls auf, ob aufsichtsrechtliche Verfahren ergriffen werden mussten.

Unbedenklichkeitserklärung für Gesundheitsfachpersonen MIT Berufsausübungsbewilligung im Kanton AR: Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung

Für die Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton nach Binnenmarktgesetz (BGBM; SR943.02) werden keine Unbedenklichkeitserklärungen mehr ausgestellt.

Unbedenklichkeitserklärungen werden in folgenden Fällen ausgestellt:

  • Für Gesundheitsfachpersonen, die in Berufen tätig sind, welche weder im Medizinalberuferegister (MedReg) noch im Gesundheitsberuferegister (GesReg) noch im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG) geführt sind.
  • Bei einer Neuaufnahme oder Ausdehnung der Tätigkeit in ein anderes Land; für die Weiterleitung der Unbedenklichkeitserklärung an ausländische Gesundheitsbehörden.

Unbedenklichkeitserklärung für Gesundheitsfachpersonen OHNE Berufsausübungsbewilligung im Kanton AR

Wenn Sie bisher eine Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht beziehungsweise in Weiterbildung im Kanton AR ausgeübt haben, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung bei der fachverantwortlichen Person Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers. Das Vorgehen in diesem Fall ist wie folgt:

  • Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung durch die fachverantwortliche Person des Arbeitgebers
  • Zustellung der Unbedenklichkeitserklärung an die Fachstelle Gesundheitsfachpersonen zur behördlichen Beglaubigung
  • Kontaktaufnahme mit der Kantonskanzlei bei Bedarf einer Apostille (Überbeglaubigung) des beglaubigten Dokuments: Beglaubigungen (Legalisationen / Apostillen) - Appenzell Ausserrhoden

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Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- erhoben, für Beglaubigungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.-.

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Sie sind verpflichtet, sämtliche Änderungen der beruflichen Tätigkeit der Fachstelle Gesundheitsfachpersonen des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu melden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Kontaktformular für Mutationen (siehe oben).

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Zusätzliche Informationen

Fachstelle Gesundheitsfachpersonen

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 81

Merkblatt Berufsausübung in AR

Sind Sie bereits im Kanton Appenzell Ausserrhoden als Gesundheitsfach-
person tätig oder planen Sie eine Tätigkeitsaufnahme? Alle wichtigen Informationen zur Berufsausübung im Kanton Appenzell Ausserrhoden finden Sie in diesem Merkblatt.

Merkblatt