Inhalt
Kantonsärztlicher Dienst
Der kantonsärztliche Dienst
- vollzieht die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung im Bereich der ansteckenden Krankheiten (Epidemiengesetz)
- ist zuständig für das Kostengutsprachewesen gemäss Art. 41 Abs. 3 KVG
- überwacht den Vollzug des legalisierten Schwangerschaftsabbruchs
- übt die Aufsicht über den schulärztlichen Dienst aus
- ist im Rahmen der Substitutionsbehandlungen zuständig für die Erteilung von Bewilligungen und den Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes
Weiterbildung Hausarztmedizin - Praxisassistenz und Curriculum
Ausserkantonale Kostengutsprachen
Fürsorgerische Unterbringung
- Fürsorgerische Unterbringung (FU)
- Behandlung unter FU ohne Zustimmung
- bewegungseinschränkende Massnahmen
Formular "Ersuchen um Personentransport in eine Institution"
Leichenschauabrechnung
Zusätzliche Informationen
Kantonsärztlicher Dienst
Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
Kasernenstrasse 17
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 81