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Substitutionsbehandlungen

Für die Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmittel zur Substitutionsbehandlung, wird durch den Kantonsärztlichen Dienst die Bewilligung erstellt.
Formulare für Arztpraxen
Bitte füllen Sie uns das korrekte Formular für Ihre Patienten aus, damit wir es im System eintragen können. Eintrittsformular für neue Patienten, Weiterführungsformular sobald Ihre alte Bewilligung abgelaufen ist und das Abschlussformular, wenn die Behandlung abgeschlossen wurde.
Senden Sie uns die Formulare per Mail an kantonsarzt@ar.ch zu.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Medizinische Dienste
Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
Kasernenstrasse 17
9102
Herisau
T: +41 71 353 65 92
Gesetzliche Grundlagen
- Betäubungsmittelgesetz (SR 812.121)
- Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle (SR 812.121.1)