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Kranken- und Unfallversicherung

Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Unfall- und eine Krankenversicherung haben. Diese privaten Versicherungen übernehmen die Kosten bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft. Die beiden Versicherungen müssen in den ersten drei Monaten nach der Einreise abgeschlossen werden. 

Wie Sie vorgehen können

1. Entscheidung 

Welche Krankenkasse? Vergleichen Sie Preise auf www.comparis.ch. Man kann die Krankenkasse einmal im Jahr wechseln.

2. Entscheidung

Die Grundversicherung wird von privaten Krankenkassen angeboten, und man kann sich eine aussuchen. Neben der Krankenkasse, entscheidet wir, welches Modell wir von der Grundversicherung aussuchen möchten. Davon ist die Höhe der monatlichen Prämie abhängig. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, wenn man krank wird, schwanger ist oder ein Kind bekommt. die Leistungen sind gesetzlich festgelegt. 

3. Entscheidung

Kosten für Zahnbehandlungen oder Brillen muss man meistens selbst bezahlen. Zu diesem Zweckt ist es empfehlenswert Zusatzverischerungen abzuschliessen. Das ist nicht obligatorisch.

4. Entscheidung

Entscheiden Sie sich für Höhe der Franchise (zwischen 300 und 2500 Franken).

Die Franchise ist der Betrag, den man selbst zahlen muss, bevor die Krankenkasse für medizinische Behandlungen aufkommt. Je höher die Franchise, desto niedriger ist die monatliche Prämie, die man bezahlen muss. 

Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung)

In der Schweiz muss jeder eine Krankenpflegeversicherung selbst abschliessen. Dazu hat man 3 Monate Zeit ab Einreise. Die monatliche Prämie variiert je nach Krankenkassenmodell, möglichen Zusatzversicherungen und der Höhe der Selbstbeteiligungskosten.

Dazu werden private Krankenkassen angeboten, und man kann sich eine aussuchen. Dazu bezahlt man moantliche Prämien für die medizinische Grundversorgung. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und einmal im Jahr kann man die Versicherung wechseln (per 30.11.).

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In diversen Sprachen

Befreiung Krankenkasse

Möchten Sie ein Gesuch um Befreiung der Versicherungspflicht stellen? Dafür folgenden Antrag ausfüllen.

Zusatzversicherungen zur Grundversicherung

Freiwillig können ergänzend zur obligatorischen Grundversicherung verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese decken Leistungen, die von der Grundversicherung nicht getragen werden, so zum Beispiel Zahnbehandlungen. Zusatzversicherungen werden von fast allen Krankenkassen angeboten. Die Krankenkassen können selber entscheiden, ob sie jemanden versichern wollen oder nicht und sie können Auflagen machen.

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Unfallversicherung

Angestellte sind automatisch durch den Arbeitgeber gegen Unfälle während der Arbeit und der Freizeit versichert, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Wer weniger arbeitet, ist gegen Unfälle in der Freizeit nicht versichert und muss sich selber um die Unfallversicherung kümmern. Das gilt auch für Selbständige und alle Personen, die nicht berufstätig sind. Personen, die nicht berufstätig sind, müssen sich bei ihrer Krankenkasse gegen Unfall versichern. Selbständige können auch bei anderen Versicherungen eine Unfallversicherung abschliessen. Die Versicherten müssen monatliche Prämien bezahlen. Bei Angestellten werden diese direkt vom Lohn abgezogen.

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Prämienverbilligung

Wer sich die Krankenkassenprämien nicht leisten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Prämienverbilligung für die Grundversicherung. Um die Verbilligung zu erhalten, muss man in jedem Antragsjahr bis am 31. März einen Antrag einreichen. Wird dieser bewilligt, zahlt man im nächsten Jahr weniger Prämien. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) informiert über die Prämienverbilligung und nimmt die Anmeldung online entgegen.

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Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

Standort

Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail