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Aufenthaltstitel und Aufenthaltsbewilligung
Um längere Zeit in der Schweiz zu wohnen oder hier zu arbeiten, ist eine Bewilligung nötig. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen und der Niederlassungsbewilligung.
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Bewilligungsarten
Wer in der Schweiz arbeitet oder länger als 3 Monate bleibt, braucht eine Bewilligung vom kantonalen Amt für Migrationund. Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungen: Kurzaufenthaltsbewilligung (bis 1 Jahr), Aufenthaltsbewilligung (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).
- Kurzaufenthaltsbewilligung L: Diese Bewilligung ist für Personen, die für eine bestimmte Zeit in der Schweiz leben möchten, nomarlerweise für ein Jahr. Diese Bewilligung ist für EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger gedacht, die in der Schweiz arbeiten wollen und einen Arbeitsvertrag für 3 Monate bis 1 Jahr haben.
- Aufenthaltsbewilligung B: Diese Bewilligung ist für Personen gedacht, die länger in der Schweiz bleiben wollen. Wenn Sie aus einem EU-/EFTA-Land kommen und mindestens ein Jahr in der Schweiz arbeiten (mit Arbeitsvertrag), haben Sie normalerweise Anspruch auf diese Bewilligung. Ebenso haben Personen mit Familiennachzug (z.B. Heirat) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Bewilligung. Sie ist für 5 Jahre gültig. Menschen aus anderen Ländern bekommen die Bewilligung für 1 Jahr und müssen sie danach verlängern lassen. Die Verlängerung kann schwierig sein und von Bedingungen abhängen, wie z.B. dem Besuch von Deutschkursen. Wenn jemand eine Straftat begangen hat oder von staatlicher Hilfe abhängist ist, könnte das eine Verlängerung verhindern. Auch anerkannte Flüchtlinge erhalten diese Bewilligung.
- Niederlassungsbewilligung C: Diese Bewilligung erhält man nach 5 oder 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Auch hier gelten unterschiedliche Bedingungen für Personen aus EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten.
- Vorläufige Aufnahme F: Diese Bewilligung erhalten Asylsuchende, die nicht als Flüchtlinge anerkannt, aber vorläufig aufgenommen wurden. Die Bewilligung muss jedes Jahr erneuert werden.
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Ausländerausweis
Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen, haben einen Ausländerausweis. Es gibt verschiedene Arten von Ausweisen, einige haben biometrische Daten. Man muss persönlich zum Passbüro in Herisau gehen, um biometrische Daten zu erfassen. Um den Termin dafür zu vereinbaren, warten Sie bitte auf die schriftliche Aufforderung vom Amt für Migration. Nach dem Erfassen der biometrischen Daten wird Ihnen der Ausweis per Post nach Hause geschickt oder Sie müssen den Ausweis bei der Gemeinde abholen. Sie werden rechtzeitig informiert. Wenn der Ausweis verloren geht oder gestohlen wird, muss man das der Polizei sofort melden.
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Verlängerung
Je nach Art des Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit muss die Aufenthaltsbewilligung in unterschiedlichen Abständen verlängert werden. Wenn eine Verlängerung nötig ist, erhält man ein Formular (Verfallsanzeige). Dieses muss ausgefüllt und zusammen mit einem gültigen Reisepass spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung bei der Wohngemeinde abgegeben werden. Die Wohngemeinde leitet das Gesuch an die Abteilung Migration weiter. Dieses prüft, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung erfüllt sind. Bei Fragen informieren die Wohngemeinde oder die Abteilung Migration.
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Aufenthalt in der Schweiz erklärt im Video
(Kopie 1)
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145