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Sozialhilfe

Die Sozialehilfe hilft Menschen in der Schweiz, die in Not sind. Sie deckt die grundlegenden Lebenskosten und bietet Beratung an, um den Menschen schnell wieder unabhängig zu machen. Die Sozialhilfe zahlt nicht, wenn jemand genug andere Unterstützung hat, um sein Leben zu finanzieren, und sie zahlt auch keine Schulden ab. Das Geld mus szurückbezahlt werden, wenn man wieder genug Geld hat. Die Sozialhilfe wird von den Steuerzahlern finanziert und kann nicht von Bürgern mit einer Bewilligung B beansprucht werden.

Sozialhilfe beantragen

Um Sozialhilfe zu erhalten, muss man sich an den regionalen Sozialdienst der Wohngemeinde wenden und Informationen über sein Einkommen udn Vermögen abgeben. Die Behörden entscheiden, ob man anspruchsberehtigt ist und wie viel Unterstützung man erhält. Es ist strafbar, falsche Angaben zu machen. Der Sozialdienst kann Anweisungen und Bedingungen geben, um die Situation zu verbessern. Wenn man diesen nicht folgt, könnten Leistungen reduziert werden. Teilnahme an Beratungsgesprächen ist obligatorisch udn man muss versuchen, die Notlage zu verbessern. 

Links


Sozialversicherungssystem (SVA)

Arbeitslosigkeit (AL)

Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV)

Mutterschaft, Vaterschaft und Familie (EO)

Invalidität (IV)

Sozialhilfe

Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

Standort

Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail