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Sozialhilfe

Die Abteilung erbringt Dienstleistungen für Sozialämter und Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Bereich Beratung, Unterstützung, Weiterbildung und Information im Rahmen des Sozialhilfegesetzes.

Beratung

Wir beraten Sozialämter und Behörden in sämtlichen Fragen

  • des Sozialhilferechtes
  • des Zuständigkeitsgesetzes ZUG
  • des Sozialversicherungsrechtes
  • und weiteren fallbezogenen Rechtsgebieten und –fragen
  • wie in bestimmten Verfahren konkret und richtig vorgegangen werden kann

Unterstützung

Wir unterstützen Sozialämter und Behörden 

  • in kleinen und grossen Fragen des Arbeitsalltages in der Fallführung der Sozialhilfe
  • in methodischen Fragen
  • in Form von möglichst raschen Fallbesprechungen und/oder Situationsanalysen von Fallaufnahmen (auf Wunsch vor Ort)
  • indem wir „Werkzeuge“ für den Arbeitsalltag entwickeln und bereitstellen (Vorlagen, Empfehlungen, etc.)
  • mit dem Angebot einer umfassenden Revision von Sozialhilfedossiers

Weiterbildung / Information

Wir bieten Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen des Rechtes, der Sozialhilfe und Sozialarbeit, praxisnah und verständlich.