Um den Aufwand für Gemeinden und Kanton durch die steigende Anzahl an Hunden zu decken, wird die jährliche Hundesteuer um Fr. 20 auf Fr. 120 erhöht (1 Hund). Für jeden weiteren Hund desselben Halters beläuft sich die Hundesteuer neu auf Fr. 240. Das Veterinäramt erhebt die Steuer gemäss den Angaben der Hundedatenbank AMICUS. Die Zustellung erfolgt per Post gegen Ende Februar. Weitere Informationen zur revidierten Hundeverordnung finden Sie hier.