Inhalt
Erwerbstätigkeit von Asylpersonen
Asylpersonen mit Ausweis F, S und B
Anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Asylpersonen, Schutzbedürftige sowie Staatenlose sind zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz berechtigt. Hierzu genügt eine einfache Meldung.
Informationen dazu finden Sie über den untenstehenden Link.
Asylsuchende (Ausweis N)
Die Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden kann nicht gemeldet werden und ist weiterhin bewilligungspflichtig. Hierzu ist vor Stellenantritt ein Gesuch um Stellenantritt einzureichen. Hierzu erforderlich sind folgende Dokumente:
- Gesuchsformular 1
- Arbeitsvertrag
Zusätzliche Informationen
Abteilung Migration
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 33
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr