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Erwerbstätigkeit von Asylpersonen

Asylpersonen mit Ausweis F, S und B

Anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Asylpersonen, Schutzbedürftige sowie Staatenlose sind zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz berechtigt. Hierzu genügt eine einfache Meldung.

Informationen dazu finden Sie über den untenstehenden Link.

Erwerbstätige aus dem Asylbereich

Asylsuchende (Ausweis N)

Die Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden kann nicht gemeldet werden und ist weiterhin bewilligungspflichtig. Hierzu ist vor Stellenantritt ein Gesuch um Stellenantritt einzureichen. Hierzu erforderlich sind folgende Dokumente:

  • Gesuchsformular 1
  • Arbeitsvertrag

Zusätzliche Informationen

Abteilung Migration

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 33
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr