Inhalt
Militärische Meldepflicht
Melden Sie folgende Mutationen innert zwei Wochen Ihrer Wohngemeinde:
- Zuzug
- Wegzug in eine neue Wohngemeinde
- Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
- Berufsänderungen
Die Änderungen werden automatisch an das Kreiskommando weitergeleitet. Ihr Dienstbüchlein geben Sie entweder bei der Einwohnerkontrolle ab oder senden es an das Kreiskommando, Schützenstrasse 1, Postfach, 9102 Herisau.
Wehrpflichtige und Personen, die sich freiwillig zum Militärdienst melden, sind von der Abgabe des Dienstbüchleins an bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht oder der Militärdienstpflicht meldepflichtig.