Inhalt

Militärische Meldepflicht

Melden Sie folgende Mutationen innert zwei Wochen Ihrer Wohngemeinde:

  • Zuzug
  • Wegzug in eine neue Wohngemeinde
  • Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
  • Berufsänderungen

Die Änderungen werden automatisch an das Kreiskommando weitergeleitet.

Wehrpflichtige und Personen, die sich freiwillig zum Militärdienst melden, sind von der Ersterfassung an bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht meldepflichtig.

Zusätzliche Informationen

Fredi Indermaur

Sachbearbeiter Kreiskommando
T: +41 71 353 62 23