Inhalt
Militärische Meldepflicht
Melden Sie folgende Mutationen innert zwei Wochen Ihrer Wohngemeinde:
- Zuzug
- Wegzug in eine neue Wohngemeinde
- Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
- Berufsänderungen
Die Änderungen werden automatisch an das Kreiskommando weitergeleitet.
Wehrpflichtige und Personen, die sich freiwillig zum Militärdienst melden, sind von der Ersterfassung an bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht meldepflichtig.