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Militärischer Auslandurlaub
Militärisch Meldepflichtige, welche sich (mit zivilrechtlicher Abmeldung bei der Gemeinde) für ununterbrochen länger als 12 Monate ins Ausland begeben, benötigen einen Auslandurlaub. Die Gesuche sind frühzeitig (in der Regel mindestens 2 Monate vor Ausreise) dem Kreiskommando einzureichen.