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Militärischer Auslandurlaub
![Auslandurlaub](/fileadmin/user_upload/Departement_Inneres_Sicherheit/MilitaerBev/Militaer/Auslandurlaub.jpg)
Militärisch Meldepflichtige, welche sich (mit zivilrechtlicher Abmeldung bei der Gemeinde) für ununterbrochen länger als 12 Monate ins Ausland begeben, benötigen einen Auslandurlaub. Die Gesuche sind frühzeitig (in der Regel mindestens 2 Monate vor Ausreise) dem Kreiskommando einzureichen.