Inhalt
Download-Center
Antrag zur Unterstützung
- Antrag und Verfügung betreffend Unterstützung des Zivilschutzes
- Antrag auf Drohnen-Einsatz
Meldepflicht / Gesuche / Antrag
- Gesuch für Dienstverschiebung
- Auslandurlaub von mehr als 12 Monaten
- Verlust des Dienstbüchleins - Duplikat kostenpflichtig bestellen
Wo muss ich die EO-Anmeldung einreichen?
- Arbeitnehmende oder Lernende: bei Ihrem Arbeitgeber
- Selbstständigerwerbende: bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse
- Arbeitslose: bei Ihrem letzten Arbeitgeber
- Erwerbstätige Studierende: bei Ihrem letzten Arbeitgeber
- Nicht erwerbstätige Studierende: bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons, in dem die Lehranstalt ihren Sitz hat
- Nichterwerbstätige: bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons
- Auslandschweizerinnen und -schweizer: bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf (SAK)
Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu EO (Erwerbsersatz) sind in erster Linie die Ausgleichskassen Ihres Wohnsitzkantons.
Weitere Informationen unter Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Weisungen über Dienstgrade im Zivilschutz
Informationen für Neueingeteilte
Leitfaden für die Zivilschutzorganisation Appenzell Ausserrhoden
Militärversicherung
Bei der Militärversicherung sind all jene versichert, die Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst leisten.
Nutzen Sie die Voranmeldung, um Ihre Personendaten, Angaben zu Dienst und Erwerbstätigkeit sowie die Angaben zur Gesundheitsschädigung zu übermitteln. Nach dem Versand des Formulars erhalten Sie eine Identifikationsnummer, mit welcher Ihr behandelnder Arzt die noch fehlenden Angaben zur medizinischen Behandlung an uns weiterreichen kann. Die Übermittlung der elektronisch ausfüllbaren Formulare ist mit einer datenschutzkonformen Verschlüsselung gesichert. Damit sind die Daten auf dem gesamten Transportweg vor Zugriff von Unberechtigten geschützt.
Was macht die Militärversicherung? Kurz und bündig
Militärversicherung Leitfaden
Kulturgüterschutz-Organisation
Kulturgüterschutz-Organisation
Notfallplanung im Kulturgüterschutz
Die Erstellung eines Notfallplans ist für Gedächtnisinstitutionen wie zum Beispiel Museen, Archive und Bibliotheken, aber auch für unbewegliche Kulturgüter, essenziell, um auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet zu sein. Ein gut strukturierter Notfallplan reduziert Unsicherheiten, erleichtert die Entscheidungsfindung und stellt sicher, dass alle Beteiligten genau wissen, welche Massnahmen im Ernstfall zu ergreifen sind. So lassen sich Risiken minimieren, Schäden begrenzen und der Schutz von Kulturgütern gewährleisten.
Zuständigkeiten und Verantwortung
Die Verantwortung für die Erstellung eines Notfallplans im Kulturgüterschutz liegt grundsätzlich bei denjenigen, die die Kulturgüter in ihrer Obhut haben oder diese verwalten (Privatpersonen, private oder öffentliche Institutionen, Kantone und Gemeinden usw.). Die jeweils zuständigen Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden) unterstützen diese Akteurinnen und Akteure bei Bedarf sowohl organisatorisch als auch materiell bei der Erarbeitung und Umsetzung des Notfallplans.
Informationen zu Ihrem Schutzraum
- Der Schutzraum
- Merkblatt AR zum Unterhalte Ihres Schutzraumes
- Merkblatt AR Bereitstellung & Betrieb eines öffentlichen Schutzraumes
- Merkblatt AR zum Schutz der Bevölkerung bei drohender Gefahr
- Grosse Schutzräume Broschüre BABS Informationen zu Personenschutzräumen mit 200 bis 800 Plätzen
- Link Hygiene in Trinkwasserinstallationen in Schutzbauten
- QR-Codes zu Schulungsvideos, Informationen & Unterlagen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) für den Bereich Schutzbauten
Zusätzliche Informationen
Abteilung Zivilschutz
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