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Schutzraum und Notvorrat: Häufige Fragen
In welchen Schutzraum muss ich bei Aufforderung gehen?
Gemäss Gesetzgebung hat der Bundesrat die Hoheit und die Pflicht den Bezug der Schutzräume auszulösen. Man geht von einem Vorlauf von minimal 5 Tagen aus.
Aktuell erstellt das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in Appenzell Ausserrhoden periodisch eine Neuberechnung der Zuteilung. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kommuniziert die Zuweisungsplanung der Schutzräume derzeit nicht an die Bevölkerung.
Begründungen
Aufgrund der Fluktuation und Bautätigkeiten gibt es je nach Gemeinde sehr oft Wechsel, was zu Änderungen in der Zuweisung führt. Die wöchentliche Neuberechnung der Zuweisungen wäre aktuell unverhältnismässig.
Bei einem vom Bund angeordneten Bezug der Schutzräume werden die Zuweisungen zusätzlich auf https://schutzraumzuweisung.ch publiziert.
Nachfolgend finden Sie ergänzende Massnahmen zu den über das Radio verbreiteten Anweisungen, Schutz zu suchen. Bezug privater Schutzraum im Notfall
Wie schaffe ich optimale Voraussetzungen für einen allfälligen Schutzraumbezug?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten. Bei Bedarf (auf Anweisung des Bundes) müssen im Schutzraum genügend Liegestellen sowie mindestens ein Trockenklosett (Not-Abort) vorhanden sein. Dies wird bei Erstabnahme des Schutzraums durch den Zivilschutz kontrolliert. Sollten Sie dennoch nicht über alle Bestandteile der Grundausstattung verfügen, können Sie sich bei den folgenden Unternehmen eine Offerte einholen: Foppa AG, Mengeu AG oder Lunor AG.
Folgende Vorkehrungen sollten Sie zudem für einen allfälligen Schutzraumbezug treffen:
- Räumen Sie den Schutzraum so aus, dass Sie genügend Platz für die vorgesehene Anzahl Personen in Ihrem Schutzraum haben.
- Überprüfen Sie den Schutzraum auf die Tauglichkeit gemäss dem YouTube Video Unterhalt eines TWP Schutzraums.
- Füllen Sie Ihren Notvorrat auf und beachten Sie das Ablaufdatum der vorhandenen Getränke und Lebensmittel. Deponieren Sie den Notvorrat im Schutzraum.
Was soll im Notvorrat enthalten sein?
Legen Sie sich einen Notvorrat an, mit welchem Sie mindestens 7 Tage lang ohne fremde Hilfe überbrücken können.
Darin enthalten sein sollten 9 Liter Wasser pro Person, zusätzliche Getränke, haltbare Lebensmittel für rund eine Woche, Verbrauchsgüter wie Lichtquellen, Gaskocher/Rechaud, Batterien und ein batteriebetriebenes Radiogerät. Ebenfalls vorrätig haben sollte man benötigte Hygieneartikel, Arzneimittel und Medikamente, etwas Bargeld sowie Futter für die Haustiere (vgl. Abschnitt unten "Kann ich mein Haustier in den Schutzraum mitnehmen").
WICHTIG: Diesen Notvorrat müssen Sie selbst in den Ihnen zugeteilten Schutzraum mitnehmen. Der Notvorrat wird im Schutzraum NICHT zur Verfügung gestellt.
Link zu Kluger Rat: Notvorrat
Was muss ich in mein Notgepäck einpacken?
Ihr Notgepäck sollte folgendes erhalten:
- Ausweispapiere (Pass oder ID)
- Krankenkassenkarte und Impfausweis
- Bankkarte und etwas Bargeld
- Mobiltelefon inklusive Ladekabel
- benötigte Medikamente
- Toilettenartikel
- Kleidung
- Taschenlampe (Stromquelle, Batterien)
- falls vorhanden, tragbares Radio (Kabel und/oder Batterien)
- Verpflegung
- Jodtabletten für die Gefahr durch Radioaktivität (wenn durch die Behörden angeordnet)
Wie bedient man das Lüftungsgerät?
Bei jedem Lüftungsgerät befindet sich an der Wand ein Blechschild mit der Bedienungsanleitung. Je nach Ausführung funktioniert das Gerät elektronisch durch Umlegen des Handschalters oder mechanisch durch Betätigung der vorhandenen Handkurbel.
Wie verschliesse ich die Panzertür und den Panzerdeckel?
Siehe YouTube-Video des Bundesamts für Bevölkerungsschutz: Unterhalt eines TWP Schutzraums.
Kann ich mein Haustier in einen Schutzraum mitnehmen?
Dies hängt vom Besitzer des Schutzraumes ab. Händelbare Tiere (Tiere in Kleinstkäfigen) können je nach Platzanspruch und Ausdünstung zulässig sein. Tiere, welche sich freilaufend Versäubern, sind in der Regel nicht zugelassen. Handelt es sich um Ihren eigenen privaten Schutzraum und sind Sie alleine mit Ihrer Familie in diesem Raum, ist der Entscheid selbstverständlich Ihnen überlassen.
Wie informiere ich mich, wenn auf einmal die Sirenen ertönen?
Laden Sie wenn möglich bereits jetzt die ALERTSWISS-App im Store kostenlos auf Ihr Smartphone. Über die ALERTSWISS-App erhalten Sie die relevanten Informationen rund um die Vorsorge und das Verhalten bei Katastrophen und Notlagen. Im Falle eines Ereignisses werden Sie situativ gewarnt oder alarmiert und erhalten Informationen zu Ihrem aktuellen Standort.
Bei Sirenenalarm schalten Sie Radio SRF 1 ein und befolgen Sie die dort angegebenen Anweisungen. Informieren Sie die Nachbarschaft.
Werden meinem eigenen Schutzraum fremde Personen zugeteilt, wenn ich mehr Schutzplätze als Bewohnende in meinem Haus habe?
Ja, das ist möglich. Die Schutzplätze in Ihrem Schutzraum sind in die Schutzplatzbilanz der Gemeinde eingerechnet. Die Zuweisung der Bevölkerung in die vorhandenen Schutzräume wird durch den Kanton vorgenommen. Aus diesem Grund kann es durchaus vorkommen, dass auch Personen aus der Umgebung in Ihren Schutzraum zugeteilt werden. Im gleichen Haushalt lebende Personen werden aber immer zusammen in einem Schutzraum einquartiert.
Weitere Informationen zu Schutzräumen
Auf der Webseite des Amts für Immobilien finden Sie weitere Informationen zu baulichen Fragen oder dem Unterhalt von Schutzräumen.
Zusätzliche Informationen
Schutzräume und Schutzanlagen
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