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Baulicher Zivilschutz
Gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG ist für jeden Einwohner und jede Einwohnerin in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz zu stellen.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten im Zivilschutz sind wie folgt aufgeteilt:
Departement Finanzen, Amt für Immobilien - Baulicher Zivilschutz:
- Kontrolle und Verfügung Baugesuch
- Abnahme Schutzräume vor Bezug
- bauliche Veränderungen im Schutzraum bei Sanierungen und Umbauten
- Aufhebungen und Umnutzungen
Departement Inneres und Sicherheit, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (MBS) - Organisation:
- Zuweisungsplanung
- Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
- Zivilschutzorganisation (ZSO)

Im Konfliktfall
Droht ein bewaffneter Konflikt mit Gefahr für die Schweiz, entscheidet der Bundesrat über den Schutzraum-Bezug. Das Departement Inneres und Sicherheit, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, orientiert die Bevölkerung und gibt die Zuweisung bekannt. Gleichzeitig müssen die Schutzräume für den Ernstfall eingerichtet werden.