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Betreibungsämter
Die drei Betreibungsämter in Appenzell Ausserrhoden (Herisau, Teufen und Heiden) sind die Vollstreckungsbehörden für sämtliche betreibungsrechtlichen Verfahren, vom Einleitungsverfahren bis und mit Zwangsvollstreckungsverfahren. Sie handeln nach den einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Sie werden gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung geführt. Kantonale Aufsichtsbehörde über das Betreibungswesen ist das Obergericht.
Das Betreibungsamt Appenzeller Hinterland in Herisau ist zuständig für die Gemeinden Herisau, Hundwil, Schwellbrunn, Waldstatt, Schönengrund und Urnäsch.
Das Betreibungsamt Appenzeller Mittelland in Teufen ist zuständig für die Gemeinden Teufen (inkl. Niederteufen und Lustmühle), Bühler, Gais, Speicher (inkl. Speicherschwendi), Trogen und Stein.
Das Betreibungsamt Appenzeller Vorderland in Heiden ist zuständig für die Gemeinden Heiden, Walzenhausen, Wolfhalden, Lutzenberg, Grub, Wald, Reute und Rehetobel.
Ämtersuche, Auskünfte und Formulare über folgende Links:
Zusätzliche Informationen
Betreibungsamt Appenzeller Hinterland
Postfach 1160
Dienstag bis Donnerstag: von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr;
Freitag: von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Betreibungsamt Appenzeller Mittelland
Postfach 48
Freitag: von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Betreibungsamt Appenzeller Vorderland
Postfach 42