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Praktische Führerprüfung

Prüfungsanmeldung praktische Führerprüfung

Kategorien
B, B1, F, BE, C1E, D1E, DE, BPT, 122, 121
Anmeldung durch Fahrlehrer/-innen via online-Dispo: https://stva.ar.ch/dispo
Privatpersonen ohne Fahrlehrer/in können sich telefonisch unter 071 343 63 14 anmelden.
Kategorien
A, A1
Anmeldung via online-Dispo: https://stva.ar.ch/dispo für Private und Fahrlehrer/-innen
Kategorien
C1, C1/118, D1, C, CE, D
Anmeldung durch Fahrlehrer/-innen, Ausbildungsverantwortliche oder Privatpersonen telefonisch unter 071 343 63 14
Formular Bescheinigung der Mindestausbildung für Kategorie D

Während den Wintermonaten November bis März werden keine Führerprüfungen der Motorradkategorien durchgeführt. Bei kritischen Witterungsverhältnissen in den Übergangsmonaten erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch (+41 71 343 63 14), ob die Führerprüfung durchgeführt werden kann.

Verkehrskundeunterricht VKU

Wer den Führerausweis der Kategorien A, A1, B oder B1 erwerben will, hat bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachzuweisen, dass die Verkehrskunde bei einer anerkannten Fahrschule besucht wurde.

Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurück liegen. Die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus.

Grundschulung für Motorradfahrer

Wer den Führerausweis der Kategorie A oder A1 erwerben möchte, hat innert 4 Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises eine praktische Grundschulung bei einem dazu berechtigten Fahrlehrer zu absolvieren. Wird die Grundschulung nicht innerhalb dieser Frist absolviert, kann ein zweiter Lernfahrausweis nur auf Gesuch hin mit einer Anmeldebestätigung zur Grundschulung beantragt werden.

Der Fahrlehrer hat schriftlich im Lernfahrausweis zu bestätigen, dass an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht wurden.

Die Gültigkeit der Grundschulung erlischt mit Ablauf der Gültigkeit des Lernfahrausweises (Ab 1. Januar 2021 unbefristet). Ein zweiter Lernfahrausweis für Motorradkategorien kann nur auf Gesuch hin mit einer Anmeldebestätigung zur Grundschulung ausgestellt werden.

Ein dritter Lernfahrausweis kann erst nach Ablauf einer 2-jährigen Wartefrist beantragt werden.

Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

Prüfungsfahrt

Die Prüfung erfolgt entsprechend den allgemeinen Prüfungsanforderungen gem. Anhang 12 VZV
Die Handbremse des Fahrzeugs (ausgenommen Motorrad) muss von der Begleitperson leicht und bei jeder Geschwindigkeit betätigt werden können. Merkblatt

Zur Führerprüfung bitte Fahrzeug-, Lernfahr- und allenfalls vorhandene Führerausweise mitnehmen.

Wiederholung der Prüfung

Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie frühestens nach einem Monat wiederholen.

Die Zulassung zu einer dritten praktischen Prüfung kann nur erfolgen, wenn ein(e) Fahrlehrer(in) auf der Anmeldung die abgeschlossene Ausbildung bestätigt.

Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden, kann ein/e Kandidat/in zu einer vierten und letzten Prüfung zulassen werden, sofern ein Eignungstest positiv ausfällt. Bei einem negativen Testergebnis erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises. Frühestens nach zwei Jahren kann der Eignungstest wiederholt und bei positivem Ergebnis ein Lernfahrausweis beantragt werden.

Für detailliertere Auskünfte stehen wir gerne telefonisch (+41 71 343 63 14) zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr