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Schiffsführerprüfung
Prüfungsanmeldung Theorieprüfung
Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises bitte vollständig ausfüllen, Sehtest bei einem schweizer Optiker/Augenarzt machen und mit einem farbigen Passfoto (bitte Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten einhalten. Das Passfoto können Sie auch digital einreichen.) und einer Kopie des Nothelferausweises auf der Einwohnerkontrolle ihres Wohnortes abgeben.
Anschliessend wird eine Zulassungskarte zur Theorieprüfung erteilt. Mit dieser Zulassung kann auf https://stva.ar.ch/dispo ein Termin reserviert werden.
Theorieprüfungen finden jeweils am Mittwoch Nachmittag in Herisau und Trogen statt.
Prüfungsanmeldung praktische Führerprüfung
Kategorien B, B1, F, BE, C1E, D1E, DE, BPT, 122, 121 | Anmeldung durch Fahrlehrer/-innen via online-Dispo: |
Kategorien A, A1 | Anmeldung via online-Dispo: https://stva.ar.ch/dispo für Private |
Kategorien C1, C1/118, D1, C, CE, D | Anmeldung durch Fahrlehrer/-innen, Ausbildungsverantwortliche oder Privatpersonen telefonisch unter 071 343 63 14 Formular Bescheinigung der Mindestausbildung für Kategorie D |
Während den Wintermonaten November bis März werden keine Führerprüfungen der Motorradkategorien durchgeführt. Bei kritischen Witterungsverhältnissen in den Übergangsmonaten erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch (+41 71 343 63 14), ob die Führerprüfung durchgeführt werden kann.
Prüfungstermin verschieben
Prüfungstermine können via https://stva.ar.ch/dispo oder telefonisch (+41 71 343 63 14) verschoben werden.
Hinweise
- Eine Terminverschiebung hat spätestens 5 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.
- Bei Nichterscheinen, zu später Verschiebung oder verspäteter Abmeldung wird die Prüfungsgebühr verrechnet.
Ausserkantonale Führerprüfung
Führerprüfungen sind grundsätzlich im Wohnsitzkanton zu absolvieren. Das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden erteilt Bewilligungen für ausserkantonale Führerprüfungen nur an Personen, welche die Fahrausbildung aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Wochenaufenthalter) in einem anderen Kanton absolvieren.
Ebenso akzeptieren wir Bewilligungen für ausserkantonale Führerprüfungen nur von Personen, welche die Fahrausbildung aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Wochenaufenthalter) im Kanton Appenzell Ausserrhoden absolvieren.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr