Wie werden die Strassenverkehrssteuern eines Fahrzeuges berechnet?
- Die Strassenverkehrssteuern bemessen sich nach der Fahrzeugart und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges entsprechend dem Eintrag im Fahrzeugausweis (Positionen 19 und 33).
- Die Höhe der Strassenverkehrssteuer kann mittels Online-Steuerrechner ermittelt werden.
Bis wann muss die Rechnung beglichen sein?
- Die Strassenverkehrssteuer ist jeweils zu Beginn des Jahres im Voraus zu bezahlen. Der Rechnungsversand findet für bereits eingelöste Fahrzeuge in den ersten Januarwochen statt. Dabei wird eine Zahlungsfrist bis Ende Februar gewährt.
- Für neu eingelöste Fahrzeuge beträgt die Zahlungsfrist grundsätzlich 30 Tage.
Wann muss die Rechnung für Strassenverkehrssteuern nicht bezahlt werden?
- Wenn Sie Ihre Kontrollschilder innert der Zahlungsfrist bei uns deponieren. Sie erhalten dann eine neue Abrechnung.
- Wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist Ihr Fahrzeug in einem anderen Kanton einlösen. Sobald wir im Besitze der Kontrollschilder sind, erhalten Sie eine neue Abrechnung.
Was passiert, wenn die Strassenverkehrssteuern/Gebühren nicht bezahlt werden?
- Sollten Sie die Strassenverkehrssteuern/Gebühren nicht bezahlen, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung (CHF 25.00).
- Schlussendlich würde Ihnen das Verfahren hinsichtlich Entzug der Kontrollschilder sowie des Fahrzeugausweises eröffnet. Die Verfahrensgebühren betragen CHF 150.00. Für einen allfälligen Kontrollschildereinzug durch die Polizei werden weitere CHF 150.00 in Rechnung gestellt.
- Die Kontrollschilder können dann wieder bezogen werden, wenn sämtliche Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit den entsprechenden Fahrzeugen bezahlt wurden.
Wie werden Fahrzeuge mit Wechselschilder besteuert?
- Bei Wechselschildern wird das schwerere Fahrzeug besteuert und für jedes weitere Fahrzeug eine Pauschal-Steuer erhoben (Wechselschild).
Gibt es die Möglichkeit von e-Bill?
- Ja, unter folgendem Link finden Sie entsprechende Informationen; e-Bill
Zahlungsverkehr
Kontoangaben des Strassenverkehrsamtes Appenzell Ausserrhoden:
IBAN-Nr. CH150900 0000 9000 0690 7
Swift/BIC POFICHBEXXX
PC-Konto 90-690-7
ESR-Konto 01-42723-8
Swiss-Post PostFinance AG
Bitte überweisen Sie immer in Schweizer Franken (CHF).