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Passbüro
Als Schweizer Bürgerin oder Bürger haben Sie Anspruch auf einen Pass oder eine Identitätskarte. Wenn Sie einen neuen Ausweis brauchen, denken Sie daran, diesen frühzeitig zu besorgen.
Das kantonale Passbüro ist die zentrale Anlaufstelle für das Pass- und Ausweiswesen im Kanton. Es nimmt Anträge entgegen und erfasst die biometrischen Daten dafür (Gesichtsbild und Fingerabdrücke). Für Ausländerausweise werden nur die biometrischen Daten erfasst. Darüber hinaus stellt es die Koordination und Verbindung zwischen den Bundesbehörden und den Gemeinden sicher.
Identitätskarten können ebenfalls direkt beim Passbüro - oder aber bei der Wohngemeinde - beantragt werden. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Herisau, Hundwil, Waldstatt und Schönengrund können ihre Identitätskarten nicht mehr bei der Gemeinde beantragen. Sie wenden sich bitte direkt ans kantonale Passbüro.
Das Passbüro ist zudem für Beglaubigungen (Legalisationen/Apostillen) zuständig.
Pässe und Termine können telefonisch oder über die Bundeswebseite beantragt und reserviert werden.
Passbüro über Weihnachten/Neujahr geschlossen
Die kantonale Verwaltung und das Passbüro sind vom 24. Dezember 2024 bis und mit 5. Januar 2025 geschlossen. Für Notpässe ist die Ausweisstelle des Kantons St.Gallen erreichbar. Auf der Homepage des Kantons St. Gallen sind die Öffnungszeiten abrufbar. Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend nötig (+41 58 229 36 31). Für Notpässe ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist das Notpassbüro am Flughafen Zürich (Check-in 2) unter der Telefonnummer +41 44 655 57 65 erreichbar.
Pass und/oder Identitätskarte verloren
Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer Polizeistelle (Diebstahl oder Verlust) eine entsprechende Anzeige aufgeben. Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer Behörde (Ausweisstelle oder Polizei) abzugeben.
Zusätzliche Informationen
Passbüro
Obstmarkt 3
07.30-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr
Termine NUR nach Voranmeldung.
Behindertenparkplätze auf der linken Seite des Regierungsgebäudes (Ostseite).
Reisehinweise und Einreisebestimmungen
Die Passbüro-Mitarbeitenden erteilen keine Auskünfte zu Einreisevorschriften anderer Länder. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.