Die beabsichtigten Anpassungen im Kommissionenwesen werden aufgrund der Vielfalt der Rechtsgrundlagen in mehreren Schritten umgesetzt. Die jetzt in die Vernehmlassung geschickte Sammelvorlage vereinigt sämtliche Gesetzesanpassungen die nicht in eine andere, ohnehin geplante Revision integriert werden können. Überprüft wurden Rechtsgrundlagen, Zwecksetzung und personelle Zusammensetzung der Kommissionen.
Mit der Schaffung von ständigen parlamentarischen Sachkommissionen und der Verschärfung der Unvereinbarkeiten zwischen Verwaltung und Parlamentsmandat im Rahmen der neuen Kantonsratsgesetzgebung wird die Entflechtung von Exekutive und Legislative weiter vorangetrieben. Politisch zusammengesetzte, ständige Kommissionen unter der Führung des Regierungsrates, die keine Fachberatung machen, sondern der Prüfung der Mehrheitsfähigkeit von Vorlagen dienen, haben in einem solchen Modell keinen Platz mehr.
Interessierte können die Vernehmlassungsunterlagen herunterladen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 25. Oktober 2019.