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Laufende Vernehmlassungen

5. kantonales Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027-2030

Der Regierungsrat hat am 10. März 2026 den Entwurf des 5. kantonalen Strassenbau- und Investitions-programms 2027–2030 verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Mit diesem Programm bezeichnet der Regierungsrat alle Neu- und Ausbauvorhaben, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Nicht aufgelistet sind bauliche Unterhaltsmassnahmen wie Belagssanierungen, Instandstellung von Bachdurchlässen und ähnliche Vorhaben. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms sind die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte anzuhören.

Das 5. kantonale Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027–2030 legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Veloinfrastruktur. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm St. Gallen-Bodensee der 4. und 5. Generation, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten.

Mehrere Objekte umfassen den Umbau bestehender Strassenquerschnitte zu Rad- und Gehwegen im Zweirichtungsverkehr, so etwa zwischen Herisau und Schachen, Waldstatt und Schönengrund oder zwischen Teufen und Speicher. Weiter vorgesehen sind Verbesserungen im Schwänli Herisau oder zwischen Gais und Appenzell. Andere grössere Vorhaben sind die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel oder das Schliessen der Lücke in der Langsamverkehrsinfrastruktur von der Gemeindegrenze Waldstatt im Murbachrank nach Urnäsch. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.

Die Finanzierung erfolgt wie gewohnt über die Strassenrechnung. Nach der Vernehmlassung wird der Regierungsrat die Investitionen im Strassenbau mit Blick auf die langfristige Finanzplanung und auf das laufende Entlastungsprogramm 2025+ nochmals priorisieren. Ihm ist es ein Anliegen, den Kanton auch bei der angespannten Finanzsituation verkehrlich voranzubringen und bei der Werterhaltung des Kantonsstrassennetzes Kontinuität zu zeigen. Gleichzeitig muss auch dieser Bereich seinen Beitrag zu den Entlastungsmassnahmen leisten.

Wir laden Sie ein, zum 5. kantonalen Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027–2030 Stellung zu nehmen und bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 22. Mai 2026, dem Departement Bau und Volkswirtschaft einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an tiefbauamt@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Kantonsingenieur Urban Keller, Leiter Tiefbauamt, zur Verfügung (Telefon 071 353 65 07; urban.keller@clutterar.ch).

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