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Hundwil vollzieht als erste Ausserrhoder Gemeinde Auszonungen

Einzelne Ausserrhoder Gemeinden müssen bis Ende 2023 ihre Bauzonen verkleinern resp. Bauland auszonen. Hundwil hat diese Auszonungen nun vorgenommen.

Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz mussten alle Kantone ihre Richtpläne an die neuen Vorgaben anpassen. Der nachgeführte kantonale Richtplan – seit 1.1.2019 in Kraft – regelt neu das bis ins Jahr 2040 notwendige Siedlungsgebiet sowie seine regional abgestimmte Verteilung für rund 60‘000 Einwohnende und 21‘600 Beschäftigte.

Einzelne Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden, die über ein zu grosses Siedlungsgebiet verfügen, sind aufgrund des Richtplans nun gefordert, bis Ende 2023 ihre einwohnerrelevanten Siedlungsgebiete zu verkleinern resp. Bauland auszuzonen. Die Gemeinde Hundwil hat nun als erste Ausserrhoder Gemeinde solche Auszonungen im Zonenplan Nutzung vorgenommen. Sie konnte in drei Gebieten ihre Bauzone um insgesamt 0,86 ha verringern. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner letzten Sitzung diese drei Teilzonenpläne genehmigt.

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