Nach Inkrafttreten der neuen Abfallverordnung des Bundes sind die Kantone verpflichtet, ihre Abfall- und Deponieplanung bis am 4. Dezember zu überarbeiten. Dazu muss nun das Kapitel der Abfallbewirtschaftung im kantonalen Richtplan angepasst werden.
Die bestehende Ausserrhoder Abfallplanung stammt aus dem Jahr 1998. Sie wurde aufgrund der Vorgaben der damaligen ‚Technischen Verordnung über Abfälle' von 1991 erstellt. Die raumwirksamen Folgen durch die Abfallplanung sind dann 1999 in den kantonalen Richtplan eingeflossen. Seit damals wurden einzig in der Nachführung 2006 kleinere Anpassungen im Kapitel ‚Abfallbewirtschaftung' vorgenommen. Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat nun einen Entwurf des Richtplankapitels "Abfallbewirtschaftung" erarbeitet. Kernpunkte sind das Deponiekonzept und potentiell geeignete Deponiestandorte, welche wieder als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen werden sollen. Die Gemeinden und weitere Beteiligte wurden dafür frühzeitig in den Prozess eingebunden. Die Planung umfasst ausschliesslich Standorte für die Deponierung von unverschmutztem Aushub, sowie - in geringerem Umfang - von inerten Rückbaustoffen (wie z.B. Beton, Mauerwerk oder Ziegel).
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt nun diesen Entwurf für die Nachführung des kantonalen Richtplans in die Vernehmlassung. Bis zum 31. Oktober haben interessierte Kreise die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Die Unterlagen sind abrufbar auf www.ar.ch/vernehmlassungen. Bevor die Nachführung dann behördenverbindlich wird, muss die Vorlage durch den Regierungsrat erlassen werden.