Im Juli 2016 haben die Stiftung Sonneblick Walzenhausen als Vermieterin und der Kanton Appenzell Ausserrhoden als Mieter einen Mietvertrag für die gleichnamige Liegenschaft abgeschlossen. Das Mietverhältnis begann am 1. Januar 2017. Dies aufgrund der zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen hohen Dringlichkeit und dem frühestmöglichen Datum für die Einstellung des Gästebetriebs der Stiftung. Der monatliche Mietzins beträgt 21'000 Franken. In der Miete enthalten ist das Mobiliar für den Betrieb des Asylzentrums. Zudem übernimmt die Stiftung Sonneblick baulich und betrieblich notwendige Anfangsinvestitionen bis 200'000 Franken. Für den Fall, dass das Mietobjekt nicht wie vorgesehen genutzt werden könnte, hatten die Parteien eine Rücktrittsklausel in den auf zehn Jahre befristeten Vertrag aufgenommen.
Die Betriebsaufnahme im Sonneblick in Walzenhausen ist aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens blockiert. Der Regierungsrat hat am 7. November 2018 bekanntgegeben, dass er deshalb den Standort Krombach in Herisau als Alternative prüft. Favorisierter Standort für ein neues Asylzentrum bleibt jedoch der Sonneblick.
Die Rücktrittsklausel im Mietvertrag zwischen Kanton und Stiftung wurde nun neu verhandelt: Der Kanton hat das Recht, bis Ende 2020 unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Ende eines jeden Monats - erstmals per 30. Juni 2019 - vom Mietvertrag für den Sonneblick zurückzutreten. Der Regierungsrat wird das Urteil des Obergerichts zum Sonneblick sowie das Prüfungsergebnis des Standorts Krombach abwarten, bevor er weitere Entscheide fällen wird.
Die Chronologie der Ereignisse und weitere Informationen zum Projekt finden sich im Dossier "Asylzentrum".