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Neues kantonales Geldspielgesetz geht in die Vernehmlassung

glücksspiel

Der Regierungsrat gibt das neue Geldspielgesetz in die Vernehmlassung. Das Gesetz regelt die Kleinlotterien, insbesondere die Tombolas und die Lottoveranstaltungen. Neu ermöglicht werden kleine Pokerturniere.

Die Kantone müssen das neue Bundesgesetz über die Geldspiele in ihre Regelwerke übertragen. Appenzell Ausserrhoden vertritt eine offene Haltung gegenüber den verschiedenen Spielbereichen. Der Regierungsrat bevorzugt an Stelle von Verboten eine angemessene Regulierung der diversen Spielmöglichkeiten. Ein kontrollierter Umgang mit dem Geldspiel erweist sich als sinnvoller, als eine Verdrängung der Aktivitäten in die Illegalität. Mit den Bewilligungen können Auflagen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler gemacht, deren Einhaltung kontrolliert und die Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke sichergestellt werden. Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassung zum neuen Geldspielgesetz dauert bis zum 30. September 2020. Interessierte können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.

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