In Abstimmung mit der Überarbeitung des kantonalen Waldplans wurde auch das Kapitel Wald (L.3) des kantonalen Richtplans angepasst. Im Zentrum standen die Klärung der Schnittstelle zwischen kantonalem Waldplan und kantonalem Richtplan. Im Wesentlichen wurden die Abstimmungsanweisungen zur räumlichen Koordination präzisiert. Insbesondere sind die im Waldplan festgelegten Vorrangfunktionen des Waldes bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Gemeinden können zudem beantragen, dass in bestimmten Gebieten feste Waldgrenzen eingeführt werden, um eine Zunahme der Waldfläche zu verhindern.
Das eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Richtplananpassung am 16. Juni 2026 genehmigt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat nun diese Richtplananpassung auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt.